Mainz/ Rhein-Lahn-Kreis.
Seitens des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums wurde die Broschüre: "Steuertipps für gemeinnützige Vereine " neu aufgelegt, wie der Finanzpolitische Sprecher der SPD - Landtagsfraktion Frank Puchtler mitteilt.
Pressemitteilung
Mainz/ Rhein-Lahn-Kreis.
Seitens des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums wurde die Broschüre: "Steuertipps für gemeinnützige Vereine " neu aufgelegt, wie der Finanzpolitische Sprecher der SPD - Landtagsfraktion Frank Puchtler mitteilt.
Das jüngst verabschiedete Gesetz auf Bundesebene zur weiteren Stärkung des ehrenamtlichen Engagements enthält eine Vielzahl steuerlicher Verbesserungen. Hervorzuheben sind etwa die erweiternden Spendenabzugsmöglichkeiten, die auf 2.100 Euro erhöhte Übungsleiterpauschale, der neue Steuerfreibetrag von 500 Euro für Einkünfte aus sonstigen nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie die Anhebung der Besteuerungsgrenze bei wirtschaflicher Betätigung von gemeinnützigen Vereinen auf 35.000 Euro.
Diese gesetzlichen Änderungen, sind so MdL Frank Puchtler, in der aktuellen Neuauflage der Steuertipps für Gemeinnützige Vereine berücksichtigt.
Die Broschüre ist über das Finanzministerium, Kaiser-Friedrich-Strasse 5, 55116 Mainz, Tel.Nr. 06131/16 4392 erhältlich.
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